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BGH, 04.06.1969 - I ZR 66/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Streit zwischen Kosmetik- und Pflegemittelherstellern über die Verwendung von Warenzeichen - Vorbenutzung der Bezeichnung
Verfahrensgang
- BGH, 04.06.1969 - I ZR 66/67
- BGH, 28.04.1988 - I ZR 66/67
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.10.1963 - Ib ZB 40/62
Abbildung einer Warenverpackung
Auszug aus BGH, 04.06.1969 - I ZR 66/67
Unerörtert kann danach bleiben, welchen Einfluß die vom Kläger nicht bestrittene Behauptung auf die rechtliche Beurteilung haben würde, daß der Kläger das Zeichen selbst garnicht zur Kennzeichnung von Waren benutzen wolle (vgl. BGHZ 41, 187, 193 [BGH 23.10.1963 - Ib ZB 40/62] - Palmolive). - BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 22/64
Verwechselbarkeit der Zeichen "Kaloderma" und "Liquiderma" - Gemeinsamer …
Auszug aus BGH, 04.06.1969 - I ZR 66/67
Allerdings ist es bei Vorratszeichen dann Sache des Inhabers darzulegen, daß er noch ein schutzwürdiges Interesse an der Aufrechterhaltung des Zeichens hat, wenn er das Zeichen ungewöhnlich lange Zeit nicht benutzt hat (…vgl. BGH a.a.O. - Odorex; GRUR 1965, 665, 667 - Liquiderma). - BGH, 11.12.1956 - I ZR 61/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.06.1969 - I ZR 66/67
Denn wenn auch das förmliche Zeichenrecht den Gebrauch des Zeichens nicht voraussetzt (BGH GRUR 1957, 224 - Odorex; 1963, 533 - Windboy), so muß doch der Zeicheninhaber unbeschadet sonstiger Anforderungen an die Schutzwürdigkeit wenigstens den Willen haben, das Zeichen bestimmungsgemäß zu benutzen, wenn er mit Erfolg anderen Wettbewerbern die Eintragung eines gleichlautenden oder verwechslungsfähigen Zeichens verwehren will.